Bauservice

Baustellenkoordination gemäß Bau KG

Wir bieten Ihnen die Funktion des Baustellenkoordinators an, denn aufgrund unserer Ausbildung, fachlichen Tätigkeit und langjährigen Erfahrung im Bauwesen sowie im Bereich Arbeitssicherheit/ Arbeitnehmerschutz stehen wir für eine unabhängige, gesetzes- und praxisgerechte Durchführung der Aufgabe des Baustellenkoordinators in ganz Österreich.

Headerbild - Bauservice – Dienstleistung – DLZ Rauscherhaus GmbH

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Baustellenkoordination
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Gesetzliche Pflichten des Bauherren:

Die Verantwortung und die Haftung, für die vom Baukoordinationsgesetz vom 15.01.1999 geforderten Leistungen, wurden durch den Gesetzgeber dem Bauherrn übertragen. Mit diesem Gesetz wird der Bauherr verpflichtet, die Grundsätze der Gefahrenverhütung einzuhalten und die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung dieser im Bereich der Baustelle und für spätere Reparaturen am Bauobjekt zu treffen, wenn gemäß BauKG §3 (1) folgendes zutrifft: Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und Baustellenkoordinator sein. Der Baustellenkoordinator hat mit der begleitenden Koordination die sofortige Umsetzung der klaren Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage für spätere Arbeiten zu prüfen. Allenfalls erforderliche Anpassungen dieser Unterlagen auf Grund von Änderungen des Bauablaufes sind vom Baustellenkoordinator vorzunehmen. 

Unser Service

  • Beratung der ausführenden Unternehmen zu den Regelungen des SiGePlans und der Unterlagen, bei deren Ermittlung und Bewertung der Gefahren und der Festlegung von Schutzmaßnahmen
  • Koordination der ausführenden Unternehmen bei der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG und der konkreten Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die ausführenden Unternehmen und Koordination der Aufsichtspersonen und deren Vertreter bei ihrer Aufsichtstätigkeit
  • Besichtigung der Baustelle in entsprechenden Intervalle
  • die Baustellenkoordination achtet darauf, dass der SiGePlan angewendet und eingehalten wird
  • Anpassung des SiGePlans und der Unterlagen unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten und eingetretener Änderungen, falls dies zum Schutz der ArbeitnehmerInnen erforderlich ist

Egal ob Bauherren oder bauausführende Unternehmen, unsere Dienstleistungen im Bereich Bauservice bieten eine breite Palette. 

Unsere Leistungen für Sie

  • Baustellenkoordination
  • Planungskoordination
  • Bestandsplanerstellung
  • Einreichplanerstellung
  • Brandschutzplanerstellung
  • Fluchtwegplanerstellung
  • Baubeweissicherung
  • 3D Laservermessung